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BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertriebeneneigenschaft - Wiedererrichtung des Staates - Vorübergehender Verlust der Staatsangehörigkeit - Vertreibungsunabhängige Gründe - Fremdrente
Verfahrensgang
- SG Berlin, 18.11.1983 - S 15 An 2686/82
- BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 75.73
Vertriebeneneigenschaft ehemals österreichischer Staatsbürger - Erwerb der …
Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84
Denn der Rechtsbegriff der deutschen Volkszugehörigkeit ist gegenüber einer Bevölkerung, die 19H5 aus der deutschen Bevölkerung ausgegrenzt worden ist und sich bewußt von dieser abheben soll, angesichts der ethnologischen Ähnlichkeit zwischen der deutschen und österreichischen Bevölkerung und der gemeinsamen Sprache kein geeignetes Unterscheidungsmerkmal (BVeFWG DÖV 1975, 533, 53").Hingegen fehlt es an einem derartigen Ausnahme- fall regelmäßig dann, wenn der "Vertriebene" durch Niederlassung und Eingliederung in seinem früheren - österreichischen - Heimatstaat den Willen bekundet hat, nicht als Deutscher, sondern als Österreicher behandelt zu werden (BVerwG DÖV 1975, 533, 53ü mwN).
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54
Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen …
Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84
heren Zustandes gerichteten Zielsetzung (Hinweis auf BVerfGE 4, 322) widerspreche es, die so als Staatsv01k des wiederentstandenen Staates Österreich in Anspruch genommene Bevölkerung noch als deutsche Volkszugenörige iS von 5 1 BVFG anzusehen. - BVerwG, 25.09.1957 - V C 504.56
Deutscher im völkerkundlichen Sinne als Deutscher Volkszugehöriger i.S.d. § 6 …
Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84
Ausnahmen hat das BVerwG im wesentlichen in Fällen zugelassen, in denen trotz raumfremder Staatsangehörigkeit zusätzliche Anxnüpfungspunkta im Schicksal des Vertriebenen vor und nach der Vertreibung die Annahme seiner deutschen Volkszugehörigkeit rechtfertigen, etwa bei deutscher Abstammung oder bei besonderer Vera bindung mit der deutschen Heimat (vgl hierzu BVerwG DÖV 1962, 395, 396 mit Hinweis auf BVerwGE 5, 239; BVerwG Buchholz 412.6 & 1 HHG Nr. 15). - BVerwG, 22.03.1961 - VIII C 284.59
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/84
Ausnahmen hat das BVerwG im wesentlichen in Fällen zugelassen, in denen trotz raumfremder Staatsangehörigkeit zusätzliche Anxnüpfungspunkta im Schicksal des Vertriebenen vor und nach der Vertreibung die Annahme seiner deutschen Volkszugehörigkeit rechtfertigen, etwa bei deutscher Abstammung oder bei besonderer Vera bindung mit der deutschen Heimat (vgl hierzu BVerwG DÖV 1962, 395, 396 mit Hinweis auf BVerwGE 5, 239; BVerwG Buchholz 412.6 & 1 HHG Nr. 15).
- BSG, 16.08.1990 - 4 RA 18/89 Gleichzeitig könnte und sollte, was die Frage der Einordnung in den dSK anlangt, noch untersucht werden, ob der Umstand, daß die Mutter des Klägers österreichischer Herkunft war (zur Einbeziehung der österreichischen Volksgruppe in den dSK vgl BSG SozR 5070 § 20 Nr. 12 S 40 mwN) und Deutsch gesprochen hat, dessen Muttersprache bestimmt hat, zumal der Vater des Klägers neben Rumänisch auch die deutsche Sprache gebraucht haben soll.